Private Akutklinik für Psychiatrie, Psychosomatik & Psychotherapie

Ihr Weg zu uns

Vor einer Aufnahme in eine Akutklinik für Psychiatrie, Psychosomatik & Psychotherapie stehen viele Betroffene in einer schwierigen Lebenssituation, in der es dann gilt, die ebenfalls mitunter recht verzwickten Fragen der Kostenübernahme für eine stationäre Behandlung zu klären. Lassen Sie sich im Vorfeld von uns beraten und unterstützen, denn korrekt angegangen lösen sich diese Probleme meist schnell und befriedigend.

Wir erwarten Sie und helfen Ihnen gern auf Ihrem Weg in unsere Klinik!

Information zur Kostenübernahme in unserer Privatklinik

Die Klinik am Leisberg ist ein Akutkrankenhaus gemäß § 107 Abs. 1 SGB V und verfügt über eine entsprechende Konzession. Wir bieten eine stationäre Behandlung in den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik & Psychotherapie an. Bei uns können Privatversicherte, Beihilfeberechtigte (Beamte und Personen im öffentlichen Dienst), Selbstzahler sowie gesetzlich Versicherte aufgenommen werden.

Für die allgemeinen Krankenhausleistungen berechnen wir einen Tagessatz. Zusätzlich gibt es optionale Wahlleistungen, wie die Behandlung durch Wahlärzte (z.B. Chefarztbehandlung) und die Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer. Die Erstattung dieser Leistungen hängt von den jeweiligen Tarifbedingungen Ihrer Kostenträger ab. Private Zusatzversicherungen oder eine Krankenhaustagegeldversicherung können hierbei unterstützend wirken.

Unser Aufnahmebüro steht Ihnen gern bei Fragen zur Verfügung.

kurzfristige Akutaufnahme möglich

Wir können als Akutklinik für Psychiatrie, Psychosomatik & Psychotherapie auf ärztliche Einweisung hin Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler kurzfristig aufnehmen, wenn die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind.

Die Beantragung der Kostenübernahme geschieht dann durch uns zeitnah nach Aufnahme. Wir bitten Sie hier um vorherige telefonische Kontaktaufnahme und Beratung mit unserem Aufnahmeteam:

Notwendige Voraussetzungen:

Eine Einweisung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Neurologie oder Nervenheilkunde oder durch Ihren Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin mit dem Zusatz „Weiterbildung Psychotherapie“) oder einen Psychologischen Psychotherapeuten. Auf der Einweisung enthalten sein müssen folgende Punkte:

  • Diagnose(n) gemäß der ICD-10-Klassifikation
  • Übersicht über die bisher durchgeführten ambulante(n) Behandlung(en)
  • Indikation für die stationäre Aufnahme, wie z.B.:
    • Ambulante Therapie steht zeitnah nicht zur Verfügung
    • Ambulante Maßnahmen aktuell nicht ausreichend
    • Herausnahme aus dem häuslichen Umfeld dringend notwendig
    • Behandlung eines multidisziplinären Settings notwendig (wie es nur im stationären Setting möglich ist)
    • Tagesklinische Behandlung reicht aufgrund der Schwere des Krankheitsbildes nicht aus

Wir informieren Sie oder Ihren Einweiser gern über die Bedingungen, die beachtet werden müssen.

Kostenübernahme durch private Krankenversicherung und/oder Beihilfe

Um eine Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfe zu erhalten, muss die medizinische Notwendigkeit einer teil- oder stationären Behandlung durch einen Arzt, vorzugsweise Facharzt für die Bereiche Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Neurologie, Nervenheilkunde oder durch Ihren Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin mit dem Zusatz „Weiterbildung Psychotherapie“) nachgewiesen werden. Zudem können auch psychologische Psychotherapeuten in eine Klinik einweisen.

Der Antrag auf Kostenübernahme sollte folgende Informationen enthalten:

  • Ausführliche Anamnese, die sowohl psychische als auch körperliche Vorerkrankungen umfasst, sowie aktuelle Medikation, Sozialanamnese (z.B. bezüglich der aktuellen Arbeitsfähigkeit) und den psychopathologischen Befund des Patienten. Dabei sollte auch die Art und der Schweregrad der Erkrankung beschrieben werden.
  • Die Diagnosen, sowohl psychiatrisch als auch somatisch, gemäß der ICD-10-Klassifikation.
  • Eine Übersicht über die bisher durchgeführten ambulanten Behandlungen, inklusive psychiatrischer oder nervenärztlicher Therapien, medikamentöser Behandlungen, früherer stationärer oder teilstationärer Aufenthalte in psychiatrischen oder psychosomatischen Kliniken sowie die Durchführung ambulanter Psychotherapie.
  • Eine medizinische Begründung für die Notwendigkeit einer stationären oder teilstationären Behandlung, beispielsweise aufgrund der Schwere der psychischen Erkrankung oder der Erforderlichkeit eines intensiven, multimodalen Behandlungssettings. Es muss auch dargelegt werden, dass die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden oder zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausreichen.
  • Falls eine sofortige stationäre Aufnahme ohne vorherige ambulante Behandlung erfolgt, sollte erläutert werden, warum eine ambulante Therapie keine ausreichende Erfolgsaussicht bietet und warum eine stationäre Behandlung dringend notwendig ist. Gründe hierfür können die Schwere der Erkrankung, ein belastendes soziales Umfeld oder eine Tendenz zur Chronifizierung des Krankheitsbildes sein.

Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung

Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens ist eine (Teil-) Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherungen auch für Behandlungen in einer Privatklinik möglich.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme in unserer Privatklinik:

Z.B. die DAK / IKK classic / mhplus / Betriebskrankenkassen prüfen eine Beteiligung an den Kosten des Tagespflegesatz, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus medizinisch notwendig ist 
  • eine Einweisung, ausgestellt vom behandelten Arzt/Therapeut, bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der stationären Therapie

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt maximal die Kosten, die in einem zugelassenen Vertragskrankenhaus angefallen wären. Die Höhe der Kostenzusage hängt vom nächstgelegenen Vertragskrankenhaus sowie dem Alter und der Diagnose des Versicherten ab.

Welche zusätzlichen Kosten entstehen?

Die Höhe der Kostenzusage variiert, weshalb wir vor Eingang der Kostenzusage hierzu keine verbindlichen Aussagen treffen können. Erfahrungsgemäß übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen zwischen 70-90% unseres Tagespflegesatzes.

Zudem erheben die gesetzlichen Krankenversicherer bei jedem stationären Klinikaufenthalt einen Zuzahlungsbetrag in Höhe von 10,00 EUR pro Behandlungstag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.

Entstehen Kosten, wenn eine Zusatzversicherung abgeschlossen ist?

Besteht eine Zusatzversicherung für allgemeine Krankenhausleistungen oder für stationäre Wahlleistungen, wie z.B. Ein- oder Zweibettzimmerzuschlag, oder auch für wahlärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung), lässt sich hierüber häufig der größte Anteil der weiteren Kosten abdecken.

Kann eine Akutaufnahme erfolgen?

Eine Akutaufnahme ist leider nicht möglich, da die gesetzliche Krankenversicherer vorab die Behandlungsbedürftigkeit und Kosten prüfen und genehmigen muss. Die Bearbeitungszeit hierfür liegt bei ca. 5-6 Wochen nach Eingang der Unterlagen.

Aufnahmeberatung

Frau Jaqueline Kunzemann
"Auch für komplizierte Fragen finden wir fast immer eine Lösung!"

Aufnahmeberatung

Frau Judith Schmidt
"Wir begleiten Sie - vom ersten Kontakt bis zur Aufnahme - und tun unser Möglichstes, um den Übergang stressfrei zu gestalten."

Rezeption

Frau Claudia Himmelsbach
"Die Bürokratie vor der Aufnahme ist eine Herausforderung. Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung!"